Geschäfts- und Lieferbedingungen für FURAL Online-Bestellsystem

Wir informieren hiermit unsere Kunden über die zusätzlich zu unseren AGB´s (Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen) geltenden Geschäfts- und Lieferbedingungen, denen die Nutzung des FURAL-Online-Bestellsystems unterliegt.


Zusatz Geschäfts- und Lieferbedingungen für FURAL Online-Bestellsystem
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für FURAL Systeme in Metall GmbH
Cumberlandstraße 62
4810 Gmunden
Österreich

Firmenbuch-Nummer: FN 235711 i
Geschäftsführer: Christian Demmelhuber
Amtsgericht/Firmenbuch Wels
Tel: +43 7612 / 74 851-0
Fax: +43 7612 / 74 851-11
nachfolgend "FURAL" genannt

1 Allgemeine Bestimmungen:
1.1 FURAL betreibt eine Online-Bestellplattform für bestehende Kunden. Diese können über e-commerce bei FURAL rund um die Uhr, d. h. auch am Wochenende, bestellen.

1.2 Sämtliche Lieferungen und Leistungen von FURAL unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Lieferungen und Leistungen, die über das FURAL Online-Bestellsystem abgewickelt werden, unterliegen den gegenständlichen Zusatz Geschäfts- und Lieferbedingungen. Dies gilt auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen wurde. Der Kunde erkennt mit Ausführung der Bestellung die gegenständlichen AGB als rechtsverbindlich an.

1.3 Das System ist nur für im FURAL-Bestellsystem registrierte und freigeschaltene Kunden mit einer gültigen FURAL - Baustellennummer bzw. mit einer gültigen FURAL - Auftragsbestätigung nutzbar. Das bedeutet, dass nur Artikel für eine bei FURAL aktiv laufende Baustelle bestellt werden können.

1.4 Der Besteller ist dafür verantwortlich, dass er im Namen seines Unternehmens Waren erwerben darf bzw. zeichnungsberechtigt ist.

1.5 AGB des Kunden gelten nicht als vereinbart und sind daher unwirksam.

1.6 FURAL behält sich die jederzeitige Änderung der AGB sowie des gegenständlichen Zusatzes vor und veröffentlicht diese auf ihrer Website bzw. im Onlineshop; nachdem Bestellungen technisch erst nach ausdrücklicher Zurkenntnisnahme der AGB sowie des Zusatzes möglich sind, erkennt der Vertragspartner durch die Bestellung jeweils auch die AGB bzw. den Zusatz in der aktuell gültigen Fassung an.

1.7 Änderungen und Ergänzungen zu den auf Grundlage dieser AGB bzw. des Zusatzes abgeschlossenen Verträge bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform; das Gleiche gilt für das Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden haben keine rechtliche Wirkung.

1.8 Der Erfüllungsort ist Gmunden; für alle Streitigkeiten aus dem Rechtsverhältnis der Vertragspartner ist das jeweils sachlich in Betracht kommende Gericht Wels ausschließlich zuständig.

 

2. Vertragsabschluss:
2.1 Der Vertragspartner kann im Rahmen des FURAL Online-Bestellsystems Ware bestellen, FURAL bestätigt den Erhalt der Bestellung mittels E-Mail. Der Vertragsabschluss kommt mit Erfüllung zustande.

2.2 FURAL behält sich vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere können Bestellungen abgelehnt werden, sofern die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist. Bei Nichtverfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert.

 

3 Preise und Zahlung
3.1 Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im auftragsbezogenen Angebot vereinbarten Preise. Bestellt der Kunde ein Produkt, das nicht in einem baustellenbezogenen Angebot ausgepreist wurde, gelten die Nettopreise des Webshops. Alle Preise sind - sofern nicht anders angegeben - in EUR exklusive USt.

3.2 Rechnungslegung erfolgt nach Auslieferung der Ware.

 

4 Aufrechnungsverzicht
Der Kunde ist nicht berechtigt, Kaufpreisforderungen von FURAL mit allfälligen Gegenforderungen, welcher Art auch immer, zu verrechnen; es sei denn, FURAL hat die Gegenforderungen schriftlich anerkannt oder sie wären rechtskräftig festgestellt worden.

 

5 Eigentumsvorbehalt
Die bestellte bzw. gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von FURAL.

 

6 Lieferung
6.1 Die Lieferung der Ware erfolgt - soweit keine gesonderten Vereinbarungen getroffen werden - ab Lager an die angegebene Lieferadresse; die Lieferung erfolgt per POST, DHL, GLS, TRANS-O-FLEX oder Spedition. Die Ware wird schnellstmöglich versendet, ein Anspruch im Fall des Lieferverzuges des Vertragspartners besteht aber nicht.

6.2 Mit Übergabe der Ware an den Versender geht die Gefahr für die bestellten Waren auf den Kunden über; dies gilt auch für Teillieferungen. Nimmt der Vertragspartner die gelieferte Ware nicht an, steht FURAL das Recht zu, nach Ablauf einer gesetzten Nachfrist von 2 Wochen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen; ebenso ist FURAL berechtigt, die Ware auf Kosten des Vertragspartners zu verwahren und auf Zuhaltung des Kaufvertrages zu bestehen.

6.3 Bei der Lieferung von größeren Volumen behalten wir uns vor, die Lieferung aus logistischen Gründen auf eine oder mehrere Teillieferungen aufzusplitten.

6.4 Die Entladung der bestellten Ware liegt im Verantwortungsbereich des Bestellers. 

6.5 Der Versand der Ware erfolgt nur innerhalb Deutschlands. Die Frachtkosten sind abhängig vom Gewicht/Volumen/Abmessungen der bestellten Ware bzw. der gewählten Versandoptionen und werden im Online-Bestellsystem bzw. auf der Bestellbestätigung dargestellt und ausgepreist.

6.6. Selbstabholung ist aus logistischen Gründen nicht möglich.

 

7 Gewährleistung / Beanstandungen
Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

7.1 Offensichtliche, d.h. insbesondere sichtbare Mängel an der gelieferten Ware einschließlich Transportschäden muss der Vertragspartner unverzüglich bei Anlieferung schriftlich reklamieren. Bei Versäumnis sind Gewährleistungsrechte wegen offensichtlichen Mängeln ausgeschlossen.

7.2 FURAL sichert für die Ware keine bestimmten Eigenschaften zu; es sei denn die Zusicherung erfolgt ausdrücklich. FURAL haftet nur für Mängel an der Ware selbst. Insbesondere stehen dem Kunden Schadensersatzansprüche wegen etwaiger Mangelfolgeschäden nur dann zu, wenn eine ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft nicht vorliegt sowie durch die Zusicherung das Risiko des eingetretenen Mangelfolgeschadens ausgeschlossen werden sollte. Weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen.

7.3 FURAL haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern Vorsatz oder bewusste grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte und grobe Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, verlorengegangene Daten, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind im weitestmöglichen, rechtlich zulässigem Umfang ausgeschlossen. Insbesondere sind jegliche Ansprüche bei Ausfall des FURAL-Server und einem allenfalls damit verbundenem Untergang der Bestellung ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche sind überdies der Höhe nach mit dem Verkaufspreis der betroffenen Ware betraglich beschränkt.

 

8 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
8.1 Für alle im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung entstehenden Meinungsverschiedenheiten und Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

9 Salvatorische Klausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des durch sie ergänzten Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt und der Vertrag und AGB bzw. dieser Zusatz bleiben im Übrigen für beide Teile wirksam. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

 

10 Urheberrecht
Sämtliche Darstellungen und Texte der FURAL Homepage sowie des FURAL Online-Bestellsystems einschließlich der AGB bzw. dieses Zusatzes sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche über die bestimmungsgemäße Nutzung im Rahmen der Online-Bestellung hinausgehende Verwendung, insbesondere Vervielfältigen, Nachahmen u. ä., ist ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von FURAL untersagt.

Gmunden, am 1. Juli 2014